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probate officer

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Автор запитання

Michaela Pschierer-Barnfather
Рідна мова: німецька
Відібрані запитання 1/43

probate officer

Am Ende einer gerichtlichen Anordnung in der einer Person die Testamentsvollstreckung zugesprochen wird.

Zum Schluss mit Datum versehen und von eben diesem probate officer unterschrieben.

Контекст

Administration of all the estate which by law devolves to and vests in the personal representative of the said deceased was granted by the aforesaid Court to Mr Such-and-such of such-and-such address aforesaid the executor.

Dated the so-and-so

Signature

Probate Officer

[Відредаговано Michaela Pschierer-Barnfather on Nov. 7, 08:17 GMT]

Закрито Nov. 7, 08:17 GMT

Причина:

Автор обрав декілька найбільш прийнятних відповідей.

Коментарі

Danke für die reichlichen Beiträge. Im vorliegenden Fall find ich jedoch Michaels Term am treffendsten.

Мовна пара

англійська>німецька

Предметна галузь

Law and Legal

Складність

Підвищена

Модератори

Not Rated

Написано

Nov. 4, 14:32 GMT

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Коментарі до запитання

Nov. 4, 14:57 GMT

Maybe they meant "Probation officer"

Відповіді

Рідна мова: угорська

anerkannter Offizier/Beamter

Officer hat im Eng. 2 Bedeutungen (bzw. Mehrere, mir scheinen diese möglich zu sein.)

probate = anerkannt, offiziell usw.

Nov. 4, 14:49 GMT
2.0
Кількість осіб, що оцінили цю відповідь 2.
Рідна мова: німецька

Rechtspfleger des Nachlassgerichts

So würde ich das übersetzen.

Nov. 4, 14:55 GMT
4.7
Кількість осіб, що оцінили цю відповідь 3.
Nov. 4, 15:03 GMT
Britta Maria Weigel Погоджуюсь

Yep, I agree. Sounds good

Nov. 4, 15:33 GMT
Annie and Rolf Reiser Погоджуюсь

Dies ist die offizielle Bezeichnung in Deutschland.

Rolf

Nov. 4, 16:53 GMT
Marjorie Kaufman Погоджуюсь

Ist richtig und klingt gut doch "Nachlassbeamter" ist besser und angebrachter.

Nov. 4, 17:21 GMT
C. Schmieder Погоджуюсь

Vielleicht eine kleine Modifikation/Präzision: "... am Nachlaßgericht". C.

Nov. 4, 19:06 GMT

Und noch eine Präzision für H. Schmieder - Nachlass. Nachlaß ist alte Rechtschreibung.

Nov. 4, 22:37 GMT

Nur ein Hinweis auf eine Quelle, in der man die zuletzt von C. und Jaroslava vorgeschlagenen Präzisierungen antrifft:

... Der Rechtspfleger am Nachlassgericht wird Dir dann auch erklären, was Sachlage ist ...

http://www.finanzfrage.net/.../mein­-schwager-will-meine-kinder-mit-200­0euro-abspeisen-wastun

Michael Jakob-Whitworth
Рідна мова: німецька
Відповідь прийнято.

Danke, hab vergessen zu schreiben, dass das auch meine Vermutung war!

Nachlassbeamter

... oder auf Englisch lassen. :-)

Nov. 4, 14:56 GMT
5.0
Кількість осіб, що оцінили цю відповідь 3.
Nov. 4, 15:05 GMT
Kurt Millner Погоджуюсь

... hatte der Nachlassbeamte doch ein Einsehen und gewährte Einsicht in die Nachlassakten ...

http://www.iww.de/index.cfm?pid=136­­9...fk

Hier wohl nicht ´NachlassVERWALTER` wie in:

Anstelle der Verwaltung durch den oder die Erben unterstellt ein amerikanisches Nachlassgericht („Probate Court“, „Surrogate’s Court“) jeden Nachlass, dessen Wert eine bestimmte Bagatellgrenze überschreitet, die im Bundesstaat New York beispielsweise 20.000,00 US-Dollar beträgt, stets einem Nachlassverwalter („Personal Representative of Estate“, „Executor of Estate“, „Administrator of Estate“, „Public Administrator of Estate“).

Diesem Nachlassverwalter steht dann das alleinige Verfügungsrecht über den Nachlass zu.

Ist der Nachlassverwalter bereits im Testament des Erblassers bestimmt, so wird er „Executor of Estate“ genannt bzw. „Executrix of Estate“ im Falle einer Nachlassverwalterin.

Ist kein Testament („Testamentary Will“ oder vereinfachend schlicht „Will“ genannt) vorhanden, handelt es sich also um einen Fall der gesetzlichen Erbfolge („Intestate Succession“) so wird der Nachlassverwalter „Administrator of Estate“ genannt bzw. „Administratix of Estate“ im Falle einer Nachlassverwalterin.

Falls kein anderweitiger „Executor of Estate“ oder „Administrator of Estate“ als Nachlassverwalter gefunden werden kann oder zur Übernahme des Amtes des Nachlassverwalters bereit ist, so wird hierzu ein auf der Ebene jedes Landkreises/Bezirkes („County“) bestellter „Public Administrator“ zum Nachlassverwalter ernannt.

Das amerikanische Nachlassgericht kann in dringenden Fällen auch einen vorläufigen Nachlassverwalter bzw. Sequester bestellen, der dann „Preliminary Administrator“ bzw. „Temporary Administrator“ genannt wird ...

http://www.anwalt24.de/.../besonder­­heiten-deutsch-amerikanischer-erbs­c­haften-und-nachlaesse

Nov. 4, 16:20 GMT

Danke Michaela u. Kurt,

"Rechtspfleger des Nachlassgerichts" ist sicher auch richtig (auch wenn es m.E. etwas stärker 'juristenbeamtisch' klingt), weshalb ich da jetzt auch 5 Punkte verteile. :-)

Nov. 4, 16:51 GMT
Marjorie Kaufman Погоджуюсь

Definitely! This is the correct translation.

Nov. 4, 17:34 GMT

Nichts zu danken, Michael (ausgenommen Dir Deine Kompetenz, Generosität, Kollegialität etc. etc.).

Ich kann und will natürlich auch nichts gegen ´Rechtspfleger ...´ einwenden, sondern nur eine aus unten angeführten Quellen gespeiste vage Überlegung anreißen, die dafür sprechen KÖNNTE, dass ´Beamter´ hier ziemlich sicher nicht falsch liegt bzw. eventuell sogar der ´umfassendere´ Terminus ist (wobei freilich immer noch offen bleibt, was von dieser ´Offenheit´ in engl. ´officer´ Platz hat und was nicht): Es scheint - auch im Gericht - Beamte verschiedener Stufen zu geben und ´Rechtspfleger´ scheint ein ´oberes Niveau´ zu bezeichnen ?

Verband Bayerischer Rechtspfleger e.V.

Alle Richter, Rechtspfleger und Servicekräfte des Nachlassgerichts sind hervorragend ausgebildet.

http://www.rechtspflegerverband-bay­ern.de/index.php?f...j=2005...

Rechtspfleger sind in Deutschland und Österreich Beamte im gehobenen Dienst, die nach den jeweiligen Rechtsordnungen vielfältige Aufgaben im Bereich der Justiz (in Deutschland zusätzlich an Staatsanwaltschaften) wahrnehmen. In beiden Ländern werden ihre Zuständigkeiten hauptsächlich als Übertragung von ursprünglich dem Richter zustehenden Entscheidungen und sonstigen Aufgaben geregelt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechts­pfleger

Gehalt & Verdienst - Jobs Beamter - Bund (mittl. Dienst ... Der Beamte bzw. die Beamtin im mittleren Dienst arbeiten bei den Behörden ... Sie üben Fachaufgaben in der unteren und mittleren Verwaltungsstufe aus und ...

http://www.gehalts-check.de/.../bea­mter-bund-mittl-dienst.html

P.S.: Zum ´Klang´: ´Rechtspfleger´ eventuell nicht nur ´juristendeutscher´, sondern auch ... hm ... ´würdevoller´ (Reflex des ´gehobenen´ Status) ? Aber vielleicht läuft das ja auf dasselbe hinaus.

[Відредаговано Kurt Millner on Nov. 4, 17:41 GMT]
Nov. 5, 14:55 GMT
Annie and Rolf Reiser Не погоджуюсь

Nachlassbeamter ist zu allgemein; es koennte jemand sein der am Nachlassgericht arbeitet aber nicht zeichnungsberechtig ist. Die richtige Uebersetzung ist Rechtspfleger (Nachlassgericht), da dies dem gehobenen Dienst als Beamter entspricht. Nachlassbeamter, Scheidungsbeamter usw sind volkstuemliche Ausdruecke die gerade bei Nachlaessen vermieden werden sollten.

Rolf

http://www.babylon.com/definition/R­echtspfleger/German

Nov. 5, 20:03 GMT

Hallo Rolf ! Überflüssig zu erwähnen: Entscheiden müssen hier ja nicht wir beide. Umso entspannter und vielleicht sogar spielerischer lässt sich andererseits die Sache angehen, meine ich. Im Sinne eines solchen SPIELS: Müsste ich hier entscheiden, was die Möglichkeit der Verwendung von BEAMTER anlangt, würde ich es mir, Pardon, bei aller Neigung zur Selbstkritik und bei allem Respekt vor der Meinung und Erfahrung anderer doch noch ein wenig überlegen, ob ich Deiner - soweit ich sehe hier ohne Beleg vorgebrachten - Auffassung folge, nach der BEAMTER (hier und in anderen Rechtskontexten, wenn auch nicht überall) als volkstümlich im unpassenden Sinn abzustempeln und zu meiden sei, oder ob ich einer Quelle wie der unten zitierten vertraue, der man IMHO nicht von vornherein eine fachfremde Neigung zu populären Termini wird unterstellen können ?

P.S.: Vielleicht bin ich diesmal aber auch nur deshalb so hartnäckig, weil ich (in Portugal) selbst als eine Art Beamter angestellt bin ? Bevor ich mich aber in dieser Sache allein aufgrund dieses Befangenheitsarguments ´geschlagen gebe´ bzw. selbst ausschalte, warte ich noch auf einen besseren Einwand von Dir ! Gerne auch bis morgen ... GUTE NACHT !

Das gemeinschaftliche Testament: Grundlage eines europäischen Modells ...

Löber/Huzel"weisen weiter darauf hin, dass etwa auch ein deutscher Richter oder Nachlassbeamter im Hinblick auf die Geltung des spanischen ...

http://books.google.pt/books?isbn=3­836659352

[Відредаговано Kurt Millner on Nov. 5, 20:23 GMT]
Yannis Tsoucas
Рідні мови: німецька, грецька

Erblegitimationsoffizier

In Anlehnung zum "Probation Officer" = "Bewährungshelfer" gibt es auch den "Probate Officer" = "Erblegitimationoffizier"

s. auch

http://en.wikipedia.org/wiki/Probat­ion_officer

[Відредаговано Daniela Hubrich on Nov. 5, 20:23 GMT]
Nov. 4, 14:56 GMT
1.0
Кількість осіб, що оцінили цю відповідь 1.
Nov. 4, 22:30 GMT
Jaroslava Kamencová Не погоджуюсь

"Erblegitimationoffizier" ist totaler Unsinn. Und was für ein Offizier? Leutnant oder Brigadier? Es geht um kein Offizierkorps.

Nov. 5, 11:38 GMT

Nun, Frau Kamencova, diesen "Unsinn" gibt es in www.altavista.com/tr und die Leute die da gearbeitet haben, sind hochkarätige Übersetzer. Keine Polemik hier, bitte, Frau Kamencova. Hier helfen Übersetzer andere Übersetzer.

Ansonsten könnten Sie auch "Erblegitimationsbeamter" sagen. Und Offiziere gibt es nicht nur in der Armee.

[Відредаговано Yannis Tsoucas on Nov. 5, 11:39 GMT]
Nov. 5, 13:36 GMT

Translator als Quelle zu nehmen, das lässt sich nicht mehr kommentieren. Erblegitimationsbeamter existiert gar nicht.

[Відредаговано Jaroslava Kamencová on Nov. 5, 13:39 GMT]
Nov. 5, 13:44 GMT

(Nichts zur Hauptfrage, Pardon.)

Hallo, Yannis ! Ich VERMUTE, diese Übersetzung ist nicht von Übersetzern welchen Karats auch immer erarbeitet worden, die sich die Mühe machen müssen, nachzuschlagen, ihre Lösungsversuche anhand bestehender Quellen zu überprüfen etc., sondern vielmehr ein Beweis dafür, dass der unten angeführte wikipedia-Eintrag zur sogenannten ´maschinellen Übersetzung´ immer noch in vielen Punkten Recht hat, die die Problematik solcher ´Programme´ betont ? Anders gesagt: Ich gebe Jaroslava hier in der Sache uneingeschränkt Recht, verzichte aber auch diesmal nicht ganz darauf, den fast immer ´weckbaren´ eventuellen surrealistisch-poetischen Reiz auch solcher Vorschläge anzusprechen, die sachlich IMHO nicht zu rechtfertigen sind: ein ´Erblegitimationsoffizier´ könnte demnach in einem satirischen Text (eher zweifelhafter Qualität) vielleicht ein besonders strenger, martialisch auftretender Beamter sein, der jemanden fragt, ob er legitimiert ist, ein bestimmtes Erbe anzutreten ? (Nur damit nicht der Eindruck entsteht, ich wolle mich hier über etwas oder gar jemanden lustig machen: Eine ähnliche Methode / einen ähnlichen Umgang mit fast allen ´Wortbildungsergebnissen` kann man im Fremdsprachenunterricht meiner Meinung und Erfahrung nach sehr produktiv einsetzen.) Alles Gute. Kurt

http://de.wikipedia.org/wiki/Maschi­nelle_%C3%9Cbersetzung

P.S.: Hallo Jaroslava - ich schrieb diesen meinen Kommentar in Unkenntnis Deines letzten - Pardon !

[Відредаговано Kurt Millner on Nov. 5, 13:48 GMT]
C. Schmieder
Рідна мова: німецька

Justizangestellte/r

Insofern kein richterlicher Beschluß oder Urteil vorliegt (diese werden i.d.R. von einer/einem Richter/in unterzeichnet, wird ein solches Dokument fast immer von einem Rechtspfleger (siehe oben bei Christina K.) abgefaßt und unterzeichnet. (Ob Nachlaßverwalter bei einem Gericht oder einer Behörde – z.B. Staats- oder Amtsanwaltschaft – angestellt sein kann, mag ich hier nicht sicher sagen, da als solcher meistens ein [niedergelassener] Anwalt bestellt wird.) An Stelle eines Rechtspflegers kann auch ein/e einfache/r Justizangestellte/r die Sache ausfertigen. Zudem werden sehr oft durch diese auch Schriftstücke einer/s Rechtspflegerin/s beglaubigt. C.

[Відредаговано C. Schmieder on Nov. 4, 17:18 GMT]
Nov. 4, 17:17 GMT
3.0
Кількість осіб, що оцінили цю відповідь 1.
Nov. 4, 17:45 GMT

Trotz der Möglichkeit der Ersetzbarkeit der Beamten durch- und untereinander (nebenbei: ein Umstand, der mir neu war und interessant erscheint): Ist das hier nicht doch zu ´generös / generalistisch´, weil dabei die Chance verlorengeht (um nicht juristendeutsch(er) zu sagen: der Verpflichtung nicht genügend nachgekommen wird), der Spezifizierung ´probate´ Rechnung zu tragen, die im Text steht ?

[Відредаговано Kurt Millner on Nov. 4, 17:50 GMT]
Nov. 4, 17:50 GMT
Marjorie Kaufman Не погоджуюсь

"Justizangestellter" ist "judicial employee" doch hier wird nach dem "probate officer" gefragt und der Begriff "probate" allein sagt bereits aus, dass es sich um eine Testamentsbestätigung oder Testamentseröffnung, also um etwas vor dem Nachlassgericht handelt.

"Probate Court" ist das "Nachlassgericht" und so ist "Probate Officer" im Deutschen "Nachlassbeamter", bzw. "Beamter beim Nachlassgericht" (und nichts anderes).

[Відредаговано Daniela Hubrich on Nov. 5, 20:20 GMT]
Nov. 4, 17:53 GMT

Im allgemeinen hast Du Recht, Kurt, nur daß im Deutschen das Gericht mit seiner Spezifität im Kopf des Schreibens steht und lediglich 'generaliter' signiert, bestätigt, beglaubigt etc. wird. Hatte diesbezüglich extra in meinen Unterlagen gekramt ... C.

Nov. 4, 20:11 GMT

Hier habe ich den Eindruck, dass versucht wird einen Begriff eines bestimmten Rechtsystems in einen Begriff eines anderen Rechtssystems zu verwandeln. Das geht nicht aus zwei Gründen:

1. Es sind zwei unterschiedliche Rechtsysteme, das Englische oder Angelsächsische Rechtsystem und das Deutsche Rechtssystem.

2. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Länder, England und Deutschland.

Was macht man/frau in diesem Fall?

Ich kann nur sagen, was ich mache. Ich übersetze den Begriff so gut wie möglich und lasse die ursprüngliche Bezeichnung in der Fremdsprache in Klammern stehen, weil manche Begriffe nicht genau übersetzt werden können, aus dem einfachen Grund, dass wenn eine entsprechende Stelle in einem Land geschaffen wird, keine Instanz existiert, die entscheiden soll, dass alle anderen Länder genau dieselben Stellen schaffen sollen.

Nov. 4, 22:30 GMT

Danke, C. ! Ich verstehe (jetzt noch besser vielleicht, durch den Hinweis auf die ´Praxis´ und die ´Sache´, für die es weniger wichtig ist, welcher Beamte unterschreibt, wenn es nur überhaupt einer tut und dieser dazu das Recht hat), meine aber (stur, Pardon) immer noch: Es bedürfte eines besonders toleranten fremdsprachenkundigen Vorsitzenden, Sachverständigen oder anderen Fachmanns bei Gericht, um diesen Vorschlag in der schriftlichen Übersetzung eines Dokuments etc. ohne die Bemerkung ´durchzubringen´ « geht das hier nicht genauer ?» Wünsche eine GUTE NACHT (die großzügiger ist als diese meine letzte pingelige Intervention in dieser Sache) !

Nov. 5, 20:20 GMT

(Nichts zur Hauptfrage.)

Hallo Yannis ! IMHO sind diese Überlegungen (oben beginnend mit « Hier habe ich den Eindruck ... ») für das Übersetzen zwar generell triftig und wichtig, (be)treffen aber den konkreten, aus meiner Sicht nicht so sehr ´heiklen´ Fall weniger und die Debatte, die sich hier um C.s Vorschlag entwickelt hat, in noch geringerem Maß ?

[Відредаговано Kurt Millner on Nov. 5, 20:21 GMT]
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