Eine kurzer Abriss zur neuen Zertifizierung für
Übersetzungen
Edith Vänghelov in „Das österreichische Grafische Gewerbe
6-7/2003“
Nicht nur Schrauben kann man normieren. Auch Übersetzungen. Zumindest
auf dem Papier. Seit 1999 gibt es dafür die ÖNORM D 1200 (Dienstleistungen -
Übersetzen und Dolmetschen - Übersetzungsleistungen „Anforderungen an die
Dienstleistung und an die Bereitstellung der Dienstleistung") und die ÖNORM D
120t (Dienstleistungen - Übersetzen und Dolmetschen - Übersetzungsleistungen
„Übersetzungsverträge").
Wer eine nach der ÖNORM erstellte Übersetzung einkauft,
muss damit im Gegensatz zu normierten Schrauben noch nicht automatisch
erstklassige Qualität erhalten. Sachen lassen sich durch über technische
Parameter eindeutig definieren. Bei Dienstleistungen kann man nur formale
Abläufe festlegen. Normierten Stil und normierte Fehlerlosigkeit bei
Übersetzungen gibt es nicht. Im allgemeinen wird die Qualität vom Markt
geregelt. Oder anders ausgedrückt: Konkurrenz schafft Qualität.
Konkurrenz kann aber natürlich auch für manche Marktteilnehmer bedrohlich werden. Wer schlechte
Übersetzungen liefert, bekommt keine Aufträge mehr. In der Branche wurde in
der Vergangenheit immer wieder der Ruf nach Maßnahmen zur Einschränkung des
Marktzuganges laut. Glücklicherweise hat sich im Fall der
Übersetzungsdienstleistungen die Wirtschaftskammer stets für die
Offenhaltung des Marktes stark gemacht.
Im Zuge der Arbeit an einem
Zertifizierungsprozedere wurde auch der Wunsch nach einer Zertifizierung
ausschließlich für akademisch ausgebildete Übersetzer und Übersetzerinnen
laut. Es gab heftige Debatten. Abgesehen davon, daß der Ausschluss
nichtakademischer Übersetzerinnen schlicht jeder EU-Regelung zuwiderliefe,
würde sich eine solche Regelung in einem internationalen Markt ohnehin auf Dauer
nicht halten. Irland beispielsweise bietet kein mit dem österreichischen
vergleichbares Studium für Übersetzer an, es ist aber das Land mit dem größten
Markt für Softwarelokalisierung. Dennoch mögen Zertifizierungen, dort wo sie
formale Kriterien präzise definieren, den Kunden auch eine
Orientierunghilfe auf dem Markt geben. Nach langen Diskussionen ist nunmehr
ein Zertifizierungsmodus für Österreich festgelegt worden. Dieser ist ein
Kompromiss, der für alle Marktteilnehmer tragbar ist. Denn das
Zertifizierungsverfahren bietet jetzt Chancengleichheit bei Zutritt und Prüfung.
Diese neue Norm definiert branchenspezifische Begriffe wie
Ausgangssprache, Zielsprache, druckreife Fassung, etc. Auch die fünf
Basiskompetenzen werden taxativ aufgelistet: die Übersetzerische Kompetenz, die
Sprach- und Textkompetenz in Ausgangssprache(n) und Zielsprache(n), die
Recherchierkompetenz, die Kulturkompetenz und die arbeitstechnische Kompetenz.
Weitere Anforderungen sind ein Mindeststandard an Professionalität, sowie die
Organisation und der Ablauf der Auftragsabwicklung. Das Grundprinzip dieser
Standardisierung ist die Nachvollziehbarkeit aller Abläufe und Vorgänge.
Die Norm schreibt daher kein bestimmtes System für Qualitätssicherung vor,
verlangt aber, dass Vorgänge in irgendeiner Form nachweisbar sind. Wie das genau
geschieht, bleibt jedem selbst überlassen. Es steht auch jedem, der nach der
Norm arbeitet, frei, dies in den AGBs zu erwähnen. Damit ist allerdings eine
zivilrechtliche Haftung verbunden. Der größte Nutzen der neuen Norm liegt
in ihrer Verwendbarkeit für Verträge und Verhandlungen mit Kunden. Sie
schafft Struktur und ist auch in größeren Organisationen anwendbar. Sie
gibt an, was best practice sein sollte. Anders als in den USA und in
Großbritannien, wo es sogenannte self-regulating bodies gibt, unterliegen
Übersetzungsdienstleistungen in Österreich der Gewerbeordnung. Den Rest
regelt der Markt. Solange also Preise, Anbieter und Umsätze transparent
sind, bleibt das Prinzip funktionstüchtig und effizient. Das Übersetzen
wird immer ein freies Gewerbe sein. Je offener der Markt, desto besser die
Qualität. Diese Offenheit ist auch beim Zugang zur neuen Zertifizierung gegeben.
Die Kriterien gelten für alle, egal ob es sich um Einzelpersonen oder
juristische Personen handelt. Wichtigstes Kriterium ist eine
Praxiserfahrung von mindestens 3 Jahren. Zu Beginn wird eine Dokumentation nach
einer Checkliste, die beim ON erhältlich ist, erstellt werden. In der
Dokumentation wird die Firma kurz vorgestellt, ergänzt durch einen voll
dokumentierten Auftrag, also alle Abläufe von Auftragseingang, Angebot bis
Rechnungsstellung etc. Die Checkliste bildet die Grundlage für das Audit.
Das Audit besteht aus einer Sprachprüfung der Person, die für die Texte in die
zu zertifizierende Sprache verantwortlich ist. Will eine Firma zum Beispiel die
Sprachen Bulgarisch, Russisch und Englisch zertifizieren lassen, so muss
pro Sprache eine verantwortliche Person genannt werden. Es ist auch
möglich, dass eine Person für alle Sprachen verantwortlich ist. Der Text,
der vor Ort unter normalen Arbeitsbedingungen und ohne Zeitlimit
angefertigt wird, umfasst circa 1,500 Zeichen. Die Dauer des Audit beträgt
circa drei bis fünf Stunden. Der Kandidat kann auch ein Fachgebiet nennen
und zwischen Fachtext und allgemeinem Text wählen. Die Texte werden von den
Auditoren ausgewählt. Beim Audit sind zudem mindestens zwei dokumentierte und
aufbereitete Aufträge den Auditoren zur Ansicht vorzulegen. Dabei werden
besonders Formalitäten wie Lieferdatum Qualität und Kontrolle der
Übersetzung geprüft. Weitere Kriterien sind zudem Vertraulichkeit und
Sicherheit im Umgang mit Kundendaten - so ist zum Beispiel die Einrichtung eines
Virusschutzes verpflichtend. Eine Zertifizierung ist eine Investition. Sie
kostet. Beim Audit sind ein Auditor vom Normungsinstitut und, je nach Anzahl der
zu zertifizierenden Sprachen, ein Sprachauditor anwesend. Pro Sprache prüft
ein Sprachauditor. Die Stundengebühr für einen Auditor beträgt 95,- €. Das heißt
je besser die Dokumentation vorbereitet wurde, umso geringer ist der
Zeitaufwand und umso billiger wird das Audit. Zusätzlich ist eine
Erstzertifizierungsgebühr von EUR 437,- an das Normungsinstitut abzuführen. Dazu
kommen etwaige Spesen wie Reisekosten und eine jährliche Verwendungsgebühr
von EUR 146,- Das Zertifikat gilt sechs Jahre, ein Reaudit ist nach drei Jahren
vorgesehen und wird ca. EUR 1.000,-kosten. Dennoch, eine Zertifizierung ist
weder eine Garantie für bessere Übersetzungen noch für bessere Geschäfte. Die
Kundenreaktionen bei einem der ersten beiden zertifizierten Büros waren zum Teil
auch von Skepsis geprägt. Übersetzungen kann man eben nicht wirklich
normieren. Recommend this article:  |  |  |  | 
|