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Die Normalübersetzung in Österreich


By Edith Vänghelov. Submitted on September 3, 2003

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Eine kurzer Abriss zur neuen Zertifizierung für Übersetzungen

Edith Vänghelov in „Das österreichische Grafische Gewerbe 6-7/2003“

Nicht nur Schrauben kann man normieren. Auch Übersetzungen. Zumindest auf dem Papier. Seit 1999 gibt es dafür die ÖNORM D 1200 (Dienstleistungen - Übersetzen und Dolmetschen - Übersetzungsleistungen „Anforderungen an die Dienstleistung und an die Bereitstellung der Dienstleistung") und die ÖNORM D 120t (Dienstleistungen - Übersetzen und Dolmetschen - Übersetzungsleistungen „Übersetzungsverträge").

Wer eine nach der ÖNORM erstellte Übersetzung einkauft, muss damit im Gegensatz zu normierten Schrauben noch nicht automatisch erstklassige Qualität erhalten. Sachen lassen sich durch über technische Parameter eindeutig definieren. Bei Dienstleistungen kann man nur formale Abläufe festlegen. Normierten Stil und normierte Fehlerlosigkeit bei Übersetzungen gibt es nicht. Im allgemeinen wird die Qualität vom Markt geregelt. Oder anders ausgedrückt: Konkurrenz schafft Qualität.

Konkurrenz kann aber natürlich auch für manche Marktteilnehmer bedrohlich werden. Wer schlechte Übersetzungen liefert, bekommt keine Aufträge mehr. In der Bran­che wurde in der Vergangenheit immer wieder der Ruf nach Maß­nahmen zur Einschränkung des Marktzuganges laut. Glücklicher­weise hat sich im Fall der Über­setzungsdienstleistungen die Wirtschaftskammer stets für die Offenhaltung des Marktes stark gemacht.

Im Zuge der Arbeit an einem Zertifizierungsprozedere wurde auch der Wunsch nach einer Zertifizie­rung ausschließlich für akade­misch ausgebildete Übersetzer und Übersetzerinnen laut. Es gab heftige Debatten. Abgesehen davon, daß der Ausschluss nicht­akademischer Übersetzerinnen schlicht jeder EU-Regelung zuwiderliefe, würde sich eine solche Regelung in einem internationalen Markt ohnehin auf Dauer nicht halten. Irland bei­spielsweise bietet kein mit dem österreichischen vergleichbares Studium für Übersetzer an, es ist aber das Land mit dem größten Markt für Softwarelokalisierung. Dennoch mögen Zertifizierungen, dort wo sie formale Kriterien prä­zise definieren, den Kunden auch eine Orientierunghilfe auf dem Markt geben. Nach langen Dis­kussionen ist nunmehr ein Zertifi­zierungsmodus für Österreich festgelegt worden. Dieser ist ein Kompromiss, der für alle Markt­teilnehmer tragbar ist. Denn das Zertifizierungsverfahren bietet jetzt Chancengleichheit bei Zutritt und Prüfung.

Diese neue Norm definiert bran­chenspezifische Begriffe wie Aus­gangssprache, Zielsprache, druckreife Fassung, etc. Auch die fünf Basiskompetenzen werden taxativ aufgelistet: die Übersetzerische Kompetenz, die Sprach- und Textkompetenz in Ausgangssprache(n) und Zielsprache(n), die Recherchierkompetenz, die Kulturkompetenz und die arbeitstechnische Kompetenz. Weitere Anforderungen sind ein Mindeststandard an Professionalität, sowie die Organisation und der Ablauf der Auftragsabwicklung. Das Grundprinzip dieser Standar­disierung ist die Nachvollziehbarkeit aller Abläufe und Vorgänge. Die Norm schreibt daher kein bestimmtes System für Qualitäts­sicherung vor, verlangt aber, dass Vorgänge in irgendeiner Form nachweisbar sind. Wie das genau geschieht, bleibt jedem selbst überlassen. Es steht auch jedem, der nach der Norm arbeitet, frei, dies in den AGBs zu erwähnen. Damit ist allerdings eine zivil­rechtliche Haftung verbunden. Der größte Nutzen der neuen Norm liegt in ihrer Verwendbar­keit für Verträge und Verhandlun­gen mit Kunden. Sie schafft Struk­tur und ist auch in größeren Organisationen anwendbar. Sie gibt an, was best practice sein sollte. Anders als in den USA und in Großbritannien, wo es sogenannte self-regulating bodies gibt, unterliegen Übersetzungsdienst­leistungen in Österreich der Gewerbeordnung. Den Rest regelt der Markt. Solange also Preise, Anbieter und Umsätze transpa­rent sind, bleibt das Prinzip funk­tionstüchtig und effizient. Das Übersetzen wird immer ein freies Gewerbe sein. Je offener der Markt, desto besser die Qualität. Diese Offenheit ist auch beim Zugang zur neuen Zertifizierung gegeben.

Die Kriterien gelten für alle, egal ob es sich um Einzel­personen oder juristische Perso­nen handelt. Wichtigstes Krite­rium ist eine Praxiserfahrung von mindestens 3 Jahren. Zu Beginn wird eine Dokumentation nach einer Checkliste, die beim ON erhältlich ist, erstellt werden. In der Dokumentation wird die Firma kurz vorgestellt, ergänzt durch einen voll dokumentierten Auftrag, also alle Abläufe von Auf­tragseingang, Angebot bis Rech­nungsstellung etc. Die Checkliste bildet die Grundlage für das Audit.

Das Audit besteht aus einer Sprachprüfung der Person, die für die Texte in die zu zertifizierende Sprache verantwortlich ist. Will eine Firma zum Beispiel die Spra­chen Bulgarisch, Russisch und Englisch zertifizieren lassen, so muss pro Sprache eine verant­wortliche Person genannt werden. Es ist auch möglich, dass eine Person für alle Sprachen verant­wortlich ist. Der Text, der vor Ort unter normalen Arbeitsbedingun­gen und ohne Zeitlimit angefertigt wird, umfasst circa 1,500 Zei­chen. Die Dauer des Audit beträgt circa drei bis fünf Stunden. Der Kandidat kann auch ein Fachge­biet nennen und zwischen Fachtext und allgemeinem Text wäh­len. Die Texte werden von den Auditoren ausgewählt. Beim Audit sind zudem mindestens zwei dokumentierte und aufbereitete Aufträge den Auditoren zur Ansicht vorzulegen. Dabei werden besonders Formalitäten wie Lie­ferdatum Qualität und Kontrolle der Übersetzung geprüft. Weitere Kriterien sind zudem Vertraulich­keit und Sicherheit im Umgang mit Kundendaten - so ist zum Beispiel die Einrichtung eines Virusschutzes verpflichtend. Eine Zertifizierung ist eine Inves­tition. Sie kostet. Beim Audit sind ein Auditor vom Normungsinstitut und, je nach Anzahl der zu zertifizierenden Sprachen, ein Sprach­auditor anwesend. Pro Sprache prüft ein Sprachauditor. Die Stundengebühr für einen Auditor beträgt 95,- €. Das heißt je besser die Dokumenta­tion vorbereitet wurde, umso geringer ist der Zeitaufwand und umso billiger wird das Audit. Zusätzlich ist eine Erstzertifizierungsgebühr von EUR 437,- an das Normungsinstitut abzuführen. Dazu kommen etwaige Spesen wie Reisekosten und eine jährli­che Verwendungsgebühr von EUR 146,- Das Zertifikat gilt sechs Jahre, ein Reaudit ist nach drei Jahren vorgesehen und wird ca. EUR 1.000,-kosten. Dennoch, eine Zertifizierung ist weder eine Garantie für bessere Übersetzungen noch für bessere Geschäfte. Die Kundenreaktionen bei einem der ersten beiden zertifizierten Büros waren zum Teil auch von Skepsis geprägt. Über­setzungen kann man eben nicht wirklich normieren.

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